Kriterien zur Anerkennung der Ausbildungsstätten für Zertifizierungsvorbereitung
1. Die Ausbildungsstätte ist akkreditiertes Mitglied im Verband.
2. Die Ausbildungsstelle ist entweder „eduQua“ oder „ISO“ zertifiziert.
a. Die Rezertifizierung wird jeweils über die Qualitätsmanagements-Organisation durchgeführt.
3. Die Ausbildungsstätte wird als neutrale Institution geführt. a. Die Schule darf nicht in einem Sicherheitsdienst integriert sein. b. Die Besitzer, bzw. Leiter der Ausbildungsstelle dürfen keine Anteile an sicherheitsdienstrelevanten Unternehmen besitzen.
4. Die Ausbildungsstätte ist mindestens drei Jahre in einem staatsanerkannten Handelsregister als eine juristische Person registriert.
5. Die Ausbildungsstätte führt seit mindestens drei Jahren Personen- oder Wertbegleitschutz Ausbildungen durch und bildet gemäss bekannten/ relevanten gesetzlichen Auflagen aus.
6. Die Ausbildungen an den Feuerwaffen der Ausbildungsstätte erfüllen die Anforderungen welche durch den SIBS gefordert sind.
7. Die Ausbildungsstätte erlaubt Einholung von Referenzen der Absolventen, oder legt diese freiwillig dar.